Allgemeine Geschäftsbedingungen
der data.mill GmbH, Georg-von-Trapp-Straße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. data.mill GmbH schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen data.mill GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von data.mill GmbH werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Leistungsbeschreibungen werden selbst bei Kenntnis von data.mill GmbH nur dann wirksam, wenn diese von data.mill GmbH angenommen werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende Rechtstexte werden selbst bei Kenntnis von data.mill GmbH nur dann wirksam, wenn diese von data.mill GmbH mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht data.mill GmbH der Einbeziehung von Rechtstexten des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers durch data.mill GmbH bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Rechtstexte beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von data.mill GmbH gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von data.mill GmbH und Vertragselementen des Auftraggebers gehen die Vertragselemente von data.mill GmbH vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebot durch data.mill GmbH. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von data.mill GmbH an den Auftraggeber. Die Angebote von data.mill GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei data.mill GmbH gebunden.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von data.mill GmbH, einen Auftrag an data.mill GmbH, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei data.mill GmbH gebunden.
2.3. Annahme durch data.mill GmbH. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch data.mill GmbH zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass data.mill GmbH z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass data.mill GmbH den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von data.mill GmbH.
3.2. Fachgerechte Leistung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat data.mill GmbH bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.3. Fremdleistungen. data.mill GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.4. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist data.mill GmbH berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Bei vereinbarten Fremdleistungen sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von data.mill GmbH.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen data.mill GmbH und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen bzw. keine besonderen Rechtstexte vereinbart wurden, gelten im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von data.mill GmbH die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Kunden die Leistungsbeschreibung und die Rechtstexte des Dritten auch für den Auftraggeber.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen data.mill GmbH und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von data.mill GmbH beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen data.mill GmbH und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3.5. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist data.mill GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.6. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist data.mill GmbH berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.7. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei data.mill GmbH bestellten oder data.mill GmbH zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist data.mill GmbH berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat unverzüglich data.mill GmbH alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch data.mill GmbH erforderlich sind. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch data.mill GmbH bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den data.mill GmbH dadurch entstehenden Zeitaufwand und für die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung nach Wahl von data.mill GmbH.
Wird data.mill GmbH von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber data.mill GmbH zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.9. Prüfpflichten von data.mill GmbH. data.mill GmbH haftet nur dafür, dass die von data.mill GmbH erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind.
data.mill GmbH hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch data.mill GmbH erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit data.mill GmbH auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens data.mill GmbH Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von data.mill GmbH gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
3.10. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen data.mill GmbH bzw. deren Lizenzgebern zu.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch in Österreich.
Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von data.mill GmbH sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.
3.11. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat data.mill GmbH auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.12. Referenz. data.mill GmbH ist berechtigt, auf allen von data.mill GmbH für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf data.mill GmbH und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von data.mill GmbH Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden.
4. Sonderbestimmungen für spezielle Leistungsarten
4.1. Wartung. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet data.mill GmbH keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.
4.2. Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch data.mill GmbH, verantwortlich.
4.3. Remote-Monitoring. Soweit data.mill GmbH Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet data.mill GmbH für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.
4.4. Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. data.mill GmbH schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich eine fachgerechte Ausführung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch data.mill GmbH nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
4.5. Hosting. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schuldet data.mill GmbH keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Levels vereinbart sind.
4.6. Suchmaschinenoptimierung. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet data.mill GmbH lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Zielen geeignete Ausführung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch data.mill GmbH nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
4.7. App-Programmierung. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet data.mill GmbH nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
4.8. Präsentationen. Für die Vorbereitung und Durchführung von Präsentationen steht data.mill GmbH ein Honorar zu. Erhält data.mill GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag zur Durchführung der vorgeschlagenen Leistungen, so ist dem Auftraggeber die anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte von darin enthaltenen Ideen, Konzepten und Werken unabhängig von der Frage, ob diese Ideen, Konzepte und Werke einem gesetzlichen Schutz unterliegen, und unabhängig von dem für die Präsentation bezahlten Entgelt untersagt.
4.9. Grafik. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH die Anfertigung von Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
4.10. Druck. Soweit die Leistungen von data.mill GmbH die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von data.mill GmbH entsprechen.
Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5%, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10% gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.
Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. data.mill GmbH ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
4.11. Beratungsdienstleistungen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verwandter Themenbereiche. Die data.mill GmbH bietet keine anwaltlichen Beratungsdienstleistungen an und kann damit auch keine rechtlich verbindlichen Aussagen über die rechtliche Gültigkeit einzelner Maßnahmen bei der Einführung DSGVO-konformer Prozesse treffen.
5. Termine
5.1. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für data.mill GmbH unvorhersehbare Verzögerungen bei data.mill GmbH oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat data.mill GmbH den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.2. Nachfrist. Die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn dieser data.mill GmbH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat.
6. Honorar
6.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von data.mill GmbH bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
6.2. Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge von data.mill GmbH gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde. Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% übersteigen, hat data.mill GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15% ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.3. Pflichtenhefte. Die Erstellung eines Pflichtenheftes durch data.mill GmbH ist grundsätzlich kostenpflichtig.
6.4. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von data.mill GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
6.5. Kostenvorschuss. data.mill GmbH ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
6.6. Teilleistungen. data.mill GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
6.7. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von data.mill GmbH ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt data.mill GmbH trotzdem das vereinbarte Honorar. data.mill GmbH muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen.
6.8. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist data.mill GmbH berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie die Inflation, der Verbraucherpreisindex, die Kollektivvertragsabschlüsse sowie von ähnlichen, von data.mill GmbH nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist data.mill GmbH berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 10% erhöhen, ohne dass dies von data.mill GmbH beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
7. Zahlung
7.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von data.mill GmbH sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
7.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von data.mill GmbH an den von ihr gelieferten Waren als vereinbart.
7.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von data.mill GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von data.mill GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
7.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9% per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9% per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
7.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann data.mill GmbH sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist data.mill GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist data.mill GmbH auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist data.mill GmbH berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann data.mill GmbH selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
7.6. Ratenzahlung. Soweit data.mill GmbH und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
8. Geheimhaltungsverpflichtung und Abwerbeverbot
8.1. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über data.mill GmbH, deren Projekte und deren Kunden geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
8.2. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine Kunden oder Mitarbeiter von data.mill GmbH abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
9. Haftung
9.1. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt.
9.2. Rügeverpflichtung. Unternehmer haben nach Übergabe von Leistungen oder nach Anforderung einer Zwischenabnahme einer Teilleistung durch data.mill GmbH die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme oder bei vorheriger Verwendung der Leistungen im Echtbetrieb gelten die Leistungen als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe auftauchen, sind von Unternehmern ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Die Rüge des Unternehmers hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel anzuführen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch Unternehmer sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Auch Konsumenten werden gebeten, im Sinne der leichteren Nachweisbarkeit alle Dienstleistungen bzw. Lieferungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel ehestmöglich schriftlich zu rügen und zu begründen.
9.3. Mängelbehebung. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge des Unternehmers werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber data.mill GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Unternehmern steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach Wahl von data.mill GmbH zu. data.mill GmbH ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese Maßnahmen unmöglich sind oder wenn diese Maßnahmen einerseits für data.mill GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind und andererseits der Mangel für den Auftraggeber keine wesentliche Einschränkung darstellt. Ausschließlich in diesen Fällen steht dem Auftraggeber eine entsprechende Preisminderung zu.
9.4. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
9.5. Schadenersatz. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, ausgenommen bei Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von data.mill GmbH beruhen.
Schadensersatzansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
9.6. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von data.mill GmbH ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
10. Vorzeitige Auflösung auf wichtigem Grund
10.1. Wichtige Gründe. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen, zumindest vierzehntägigen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes aus von diesem zu vertretenden Gründen gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt.
11. Widerrufsrecht von Konsumenten
11.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
11.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Vertragsabschluss
- bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat
- bzw. im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat
- bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat
- bzw. im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten data.mill GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
11.4. Muster-Widerrufs-Formular. Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte angefügtes Formular auszufüllen und zurückzusenden.
11.5. Folgen des Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat data.mill GmbH alle Zahlungen, die data.mill GmbH vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von data.mill GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei data.mill GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet data.mill GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument data.mill GmbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an data.mill GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
data.mill GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis data.mill GmbH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
11.6. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- verträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
a. Dienstleistungen, wenn data.mill GmbH – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
c. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
d. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
e. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen
f. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn data.mill GmbH – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat, sowie
g. dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument data.mill GmbH ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt data.mill GmbH bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert data.mill GmbH Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort, Gefahrenübergang. Erfüllungsort ist der Sitz von data.mill GmbH. Bei Versand geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald data.mill GmbH die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat.
12.2. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und data.mill GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen data.mill GmbH und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. data.mill GmbH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von data.mill GmbH und des Unternehmers berechtigt.
Muster Widerrufs-Formular
An die
data.mill GmbH
Georg-von-Trapp-Straße 12
5026 Salzburg-Aigen
Austria
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen